15 Feb

Kleinanlegerschutzgesetz | Petition

Hallo Leute,
die Planung des Projekts schreitet mit viel Energie immer weiter voran und lässt uns mit großer Vorfreude in die Zukunft blicken. Dennoch ist leider nicht immer alles so einfach wie es sein könnte. Wie einige von Euch vielleicht bereits mitbekommen haben, hält uns ein neuer Gesetzentwurf schon seit einigen Monaten auf Trab: Das Vermögensanlagengesetz, besser bekannt als „Kleinanlegerschutzgesetz“.

Der Gesetzgeber – derselbe übrigens, der im Koalitionsvertrag die Unterstützung von Projekten bürgerschaftlichen Engagements festschrieb – möchte den Grauen Kapitalmarkt regulieren. Aufgeschreckt durch die Pleite des Windparkbetreibers Prokon, bei der 75.000 Anleger_innen voraussichtlich etwa die Hälfte der angelegten 1,4 Milliarden Euro verlieren werden, will der Gesetzgeber das Wirtschaften mit Nachrangdarlehen (Direktkrediten) extrem erschweren.

Was von Politiker_innen vielleicht gut gemeint auf den Weg gebracht wurde, bedeutet in seiner jetzigen Form eine existentielle Gefährdung vieler solidarisch finanzierter Klein- und Kleinstprojekte (wie wir es sind, wie es auch freie Schulen, Quartiersläden, Wohngenossenschaften und viele andere Euch bekannte Projekte sind). Bestehende Wohnprojekte z.B. könnten gezwungen sein, ihre Mieten zu erhöhen, die ein Teil der Bewohner_innen dann nicht mehr aufbringen können. Die entstehenden Mietverluste können zur Insolvenz der Projekte führen. Dies steht im drastischen Widerspruch zum Zweck des neuen Gesetzentwurfs. Neue Projekte wie unseres werden unter diesen Bedingungen erst gar nicht mehr realisiert werden können. Der Gesetzentwurf darf in seiner jetzigen Form also nicht bestehen bleiben.

Der aktuelle Entwurf sieht Ausnahmeregelungen für soziale und gemeinnützige Projekte vor. Die dafür notwendigen Vorraussetzungen sind aber so verfassst, dass derzeit kein einziges Syndikatsprojekt davon profitieren kann und enthält auch sonst Einschränkungen, die an der Realität von solchen solidarischen Projekten vorbei geht.

Unser Anliegen ist also die Änderung der Ausnahmeregelungen, mit folgenden Schwerpunkten:

  • Erweiterung der erlaubten Gesellschaftsformen (mit Verein und GmbH als Gesellschafter der Hausprojekte), damit Syndikatsprojekte von der Ausnahmeregelung profitieren können.
  • Anhebung der Grenze von 1 Mio. Euro Direktkreditvolumen, damit auch größere Syndikatsprojekte von der Ausnahmeregelung profitieren.
  • Anhebung der maximal zulässigen Zinshöhe für Nachrangdarlehen (Direktkredite) auf 2 Prozent.
  • Ausnahme von den Werbeeinschränkungen des § 12, damit auch weiterhin mit Flyern, Infoständen und über das Internet für Direktkredite geworben werden darf.

Wir wollen, dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, unkommerzielle, soziale oder kulturelle Projekte durch Direktkredite zu fördern. Wir möchten nicht, dass die Möglichkeit wegfällt, Geld aus politischen, solidarischen oder sonstigen Gründen an Projekte auszuleihen, die einem nahe stehen oder die man unterstützen will. Wir wollen, dass Direktkreditgeber_innen selbst entscheiden dürfen, was mit ihrem Geld geschehen soll.

Es würde uns sehr freuen, wenn ihr uns helft, diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen! Das Mietshäuser Syndikat hat eine Petition gestartet: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-sinnvolle-ausnahmen-vom-vermoegensanlagengesetz-vermanlg

Wenn das Petitionsziel erreicht wird, muss sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden 120.000 Klicks innerhalb von 3 Monaten benötigt. Über den Link könnt ihr zusätzlich Unterschriftsbögen erstellen. Die Bögen bitte auslegen, z. B. an Infoständen oder in Kneipen und wenn sie unterschrieben sind, einsammeln und an uns zurücksenden.

In der näheren Zukunft werden ggf. noch weitere Aktionen starten. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Mehr Informationen zu dem Thema Kleinanlegerschutzgesetz und die Auswirkungen gibt es unter: www.syndikat.org/wirsindnichtprokon